Typisches Szenario: Du nimmst Dir einen Mietwagen, stellst eine Kaution und bei der Übergabe an Dich wird die im Kotflügel vorhandene Beule im Protokoll dokumentiert. Später gibst Du den Wagen wieder ab, die gleiche Beule wird wieder im Protokoll vermerkt, Du zahlst Deine Mietgebühr und erhältst die von Dir hinterlegte Kaution zurück. Die Beule musst Du weder reparieren, noch eine Zahlung dafür leisten, sie war ja vorher schon vorhanden.
Ein eigentlich recht normaler Vorgang, der theoretisch bei allen Mietsachen so gehandhabt werden sollte. Theoretisch.
Hausverwalter sehen das, wie eigentlich erwartet, mal wieder vollkommen anders: Die geben Dir eine Wohnung/ein Büro mit einem dicken fetten Fleck auf dem Teppich in einem der Zimmer. Bei der Übergabe wird dieser dicke fette Fleck im Protokoll dokumentiert, Du gibst diese Wohnung/das Büro mit eben genau diesem dicken fetten Fleck später wieder zurück und die Hausverwaltung fordert Dich dann später auf, diesen dicken fetten Fleck zu entfernen oder Schadenersatz für den verschmutzen Teppich zu leisten.
Nee, Kinders, is klar. Und weil die Wohnung/das Büro nun aufgrund dieses dicken fetten Flecks auf dem Teppich nun nicht mehr weitervermietet werden kann, drohen sie auch gleich noch mit einer Nutzungsentschädigung.
Definitiv, im nächsten Leben werde ich Makler oder Hausverwalter.
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