Laut § 1, Abs. 1 des Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) gelten alle "gärtnerisch gestalteten Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnlichen oder naturnahen Flächen, Plätze und Wege, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind ..." als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Diese sind dann gemäß § 3, Abs. 3 "durch Schilder einheitlich zu kennzeichnen".
Die Mehrzahl dieser Berliner Grün- und Erholungsanlagen sind durch das sog. Tulpenschild gekennzeichnet.
Soweit, sogut, hört sich ja alles total prima an. Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass in dieser Stadt jede noch so popelige kleine Fläche mit ca. drei Grashalmen als geschützte Grünfläche mit Tulpenschild deklariert wird. Selbst in Hinterhöfen findet man diese dreieckigen Schilder.
Und wehe mein Hund scheißt kotet dann, womoglich noch unangeleint, direkt neben die dort abgestellten Kühlschränke, Waschmaschinen oder gar zwischen die Reifenstapel.